Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Diese Geschäftsbedingungen, die schriftliche Auftragsbestätigung und die jeweils gültige Preisliste sind für jeden Anzeigen-, Einhefter-, Durchhefter- und Beilagen-Auftrag maßgebend. Der erteilte Auftrag wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag rechtsverbindlich. Die Auftragsbestätigung erfolgt unter Vorbehalt der inhaltlichen Prüfung durch die Redaktion. Die Redaktion prüft sowohl das angebotene Produkt als auch die Produktdarstellung in der Anzeige. Wird das Produkt oder die Darstellung in der Anzeige von der Redaktion abgelehnt, so erlangt die Auftragsbestätigung keine Rechtsverbindlichkeit.
2. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen-, Einhefter-, Durchhefter- und Beilagenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen des Verlages abzulehnen. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
3. Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres erscheinenden Anzeigen eines Werbungstreibenden gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige. Storniert der Auftraggeber Anzeigen und verringert sich dadurch das Auftragsvolumen, so kann der Verlag eine Rabattrückbelastung vornehmen.
4. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeigen. Der Auftraggeber ist bei teilweise fehlerhaftem Abdruck der Anzeige zu einer Zahlungsminderung nur dann berechtigt, wenn durch die Mängel der Zweck der Anzeige erheblich beeinträchtigt wurde.
5. Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln.
6. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich (siehe dazu: Richtlinien zur Anlieferung digitaler Anzeigen). Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an.
7. Probeabzüge werden auf Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen, Änderungen oder Korrekturen kann der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit übernehmen.
8. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 1 v. H. über dem jeweils gültigen Basissatz der Europäischen Zentralbank sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Insolvenz und Vergleich entfällt jeglicher Nachlaß.
9. Der Verlag liefert mit der Rechnung ein Belegheft.
10. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu bezahlen.
11. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden lnsertionsjahres die in der Preisliste genannte durchschnittliche Auflage unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie 20 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, daß dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
12. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Er übernimmt darüber hinaus keine Haftung. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postwege weitergeleitet.
13. Für Schäden aus höherer Gewalt, Streik oder anderen Umständen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, haftet dieser nicht. Insbesondere wird auch kein Schadenersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Wiesbaden.
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